Dienstmädchen im Deutschen Reich
Ein Fünftel der registrierten weiblichen Erwerbstätigen um die Jahrhundertwende waren Dienstmädchen in städtischen Haushalten. Sie kamen überwiegend aus der ländlichen oder kleinstädtischen Unterschicht und hatten bereits als Kinder durch ihre Arbeit am Erwerb des familiären Lebensunterhaltes mitgewirkt. Körperlich sehr schwere und eintönige Arbeit wurde von den Mädchen als Last, andere Arbeiten jedoch wie z. B. Sammeln, Auskundschaften von Großhandelspreisen und Kinderhüten als positive Herausforderung, Aufnahme in die Erwachsenenwelt und Anerkennung empfunden, die Stolz und ein Gefühl der Sicherheit erweckten.
Bis 1918 galt für alle Dienstboten die Gesindeordnung vom Beginn des 19. Jahrhunderts, das bedeutete: Führung eines Dienstbuches, das von der Polizei bei jedem Wechsel der Arbeitsstelle abgestempelt werden musste; Koalitionsverbot und polizeiliche Kontrolle; unbegrenzte Verfügbarkeit der Arbeitskraft durch die Herrschaft (einschließlich des 14tägigen Sonntagsausgangs, der jederzeit aufgehoben werden konnte); durchschnittliche 16stündige Arbeitszeit pro Tag. Ein Dienstmädchen erhielt nur einen Teil des Lohnes in Geld ausgezahlt (150-200 Mark jährlich in Berlin), der Rest war Naturallohn, d. h. Kost und Logis frei, deren Qualität jedoch von der Bedingungen des einzelnen Haushaltes abhängig war. Der Geldlohn wurde der Mutter zur Verfügung gestellt, gespart und für Kleidung ausgegeben (Aussteuer).
Ein Dienstmädchen begann zwischen 6 und 7 Uhr morgens mit der Reinigung der Wohnung, der Versorgung der Öfen im Winter sowie dem Einkauf und den Vorbereitungen für das Essen. Die Hausfrau trug auf ihrem Kontrollgang durch die Wohnung häufig weiße Handschuhe oder fuhr mit einer Haarnadel hinter die Schränke, um den übriggebliebenen Schmutz sichtbar zu machen. Nach dem Essen wurde die Küche gereinigt, der Herd und alle Metallteile wurden aufwendig gespült und poliert, der Boden nass aufgewischt. Darüber hinaus war das Dienstmädchen für die alle vier Wochen stattfindende große Wäsche zuständig, die sich ganztägig ab 5 Uhr morgens über drei Tage hinzog. Die tägliche Hausarbeit wurde häufig von Dienstleistungen wie Versorgen der Kinder und Bedienung von Gästen unterbrochen. Die Kontrolle durch die repräsentativ untätige Hausherrin legte die Betonung auch auf eine streng ritualisierte Körperhaltung, Sprache und Kleidung.
Die starken Belastungen durch herrschaftliche Arbeits- und Dienstanforderungen führten z. T. zu Krankheit, Depression und sogar zum Selbstmord. Allerdings entwickelten die Dienstboten aus ihren Kindheits- und steigenden Berufserfahrungen auch Verhaltensstrategien, die den herrschaftlichen Anspruch (durch Ignorieren, Vermeiden und Täuschen) systematisch umgingen und im Austausch mit anderen ihr Überleben sicherten. Sie waren stolz auf ihre Fähigkeiten, den herrschaftlichen Haushalt in eigener Regie leiten zu können, und hatten manchmal sogar ein Überlegenheitsgefühl gegenüber der Hausfrau, deren Mitarbeit sie angesichts ihres eigenen Arbeitspensums eher geringschätzten. Arbeit und Dienst wurden von den Dienstmädchen in einer Art psychischer Hilfskonstruktion getrennt: Eine gelungene Arbeit machte sie stolz und selbstbewusst, den geforderten Dienstgeist jedoch und die persönliche Verehrung der Herrschaft versuchten sie - auch durch häufigen Stellungswechsel - zu umgehen.
Eva-Maria Stuckel
Quelle:
Dorothee Wierling, "Ich hab meine Arbeit gemacht - was wollte sie mehr?" Dienstmädchen im städtischen Haushalt der Jahrhundertwende, in: Karin Hausen (Hg.), Frauen suchen ihre Geschichte. Historische Studien zum 19. und 20. Jahrhundert, München 1983