[Archiv-Artikel aus den 90er Jahren]
Kaum zu glauben: Der aktuelle Medien-Hype über Pornographie im Internet, der nun auch die 200 von CompuServe gesperrten Usenet-Gruppen zum Opfer gefallen sind, basiert in erster Linie auf einem schlampig geschriebenen Artikel von TIME-Autor Philip Elmer-Dewitt über die Studie "Marketing Pornography on the Information Superhighway" von Martin Rimm (Carnegie Mellon University):
Am 26. Juni 1995 erreichte die Debatte um Pornographie auf der internationalen Datenautobahn Internet in den USA ihren vorläufigen Höhepunkt: Der amerikanische Senator Charles Grassley verteidigte seinen Antrag auf Zensur des Internets mit den Worten: Herr Präsident, es gibt einen Artikel im Time-Magazin, den ich gerne dem Protokoll dieser Rede beifügen würde... Es gibt eine Studie, erstellt von Wissenschaftlern der Carnegie Mellon Universität... Die Universität begutachtete 900.000 Computerbilder. Von diesen 900.000 Bildern, die im Internet verfügbar sind, waren 83,5 % pornographischer Natur - wohlgemerkt: 83,5 %! Der Kongreß muß angesichts dieser zahlreichen Bilder in verfassungstechnischer Art und Weise handeln... Es gibt eine Flut von widerwärtiger Pornographie und wir müssen handeln, um diese wachsende Flut einzudämmen, weil sie perverse Gedanken erzeugt." Während er die Rede hielt, schwenkte Senator Grassley das aktuelle Time-Magazin durch die Luft. Auf dem Titelbild: Ein Junge, der mit schreckensgeweiteten Augen auf einen Computermonitor starrt. Grassley hatte in erster Linie den Schutz dieser Gruppe vor Augen, als er eine Beschneidung des Internets forderte. Mit dieser Rede setzte eine landesweite Hysterie in Sachen Pornographie im Internet ein. Attackiert wurden hiermit vor allem die Zukunftsvisionen des demokratischen Vize-Präsidenten Al Gore vom alle Schulen verbindenen Computernetz, das endlich auch in den schlechter ausgestatteten Schulen für alle Kinder den Zugriff auf hochwertige Unterrichtsmaterialien ermöglichen soll. Die Hysteriewelle erreichte Ende des Jahres auch Europa. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung: Der freundliche Besuch von Kripobeamten in den Geschäftsräumen von CompuServe Deutschland im November 1995. Das Ziel der Beamten war mit dem von Senator Grassley identisch: Die Bekämpfung von Pornographie im Internet. CompuServe zog sich in der Diskussion auf die (tatsächliche) Rolle eines Postboten zurück: Um es nochmals deutlich zu machen: CompuServe schafft lediglich den Zugang zum Internet."
Der Clou: Die ganze Hysterie basiert auf einem schlampig verfaßten TIME-Artikel, der die Untersuchungsergebnisse einer Studie, die sich auch mit Pornographie im Internet befaßt, stark verzerrt wiedergegeben hat. Der Artikel mit dem Grassley den dringenden Handlungsbedarf dem Präsidenten zu belegen versuchte, hatte schlicht und ergreifend keine faktische Grundlage. Wer ihn nur flüchtig - und hier insbesondere die herausgehobenen Textstellen - las, konnte den Eindruck gewinnen, das Internet wäre vor allem ein riesiger Umschlagplatz von Bildmaterial für Pädophile, sadomasochistische Fesslungskünstler, Fäkalienfreunde und Tierliebhaber. Der Autor des TIME-Artikels, Philip Elmer-Dewitt, faßte in erster Linie die Ergebnisse einer Studie des research team at Carnegie Mellon University in Pittsburgh, Pennsylvania" zusammen, die TIME exklusiv zur Verfügung stand. Elmer-Dewitt schreibt in der Einleitung über Bilder, die vom Internet auf die heimische Festplatte gezogen werden können, um dann zu einer ersten Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse zu kommen: Es gibt eine riesige Menge an Pornomaterial online. In einer 18-Monats-Studie, begutachtete das Team 917.410 explizit sexuelle Bilder, Beschreibungen, Kurzgeschichten und Filmclips. In den Usenet-Gruppen, die digitalisierte Bilder beinhalten, waren 83,5 % der Bilder pornographischer Natur." Nun gehören die Usenet-Gruppen tatsächlich zum Internet, aber keineswegs die von ihm erwähnten und als Grundlage der Untersuchung dienenden 917.410 Bilder. Die fanden sich nämlich nicht in den Internet-Usenet-Gruppen - wie der Absatz vermuten läßt -, sondern in von kommerziellen Betreibern angebotenen sogenannten Bulletin-Board-Systemen. Diese BBS-Heimcomputermailboxen kann jeder per Telefon anwählen, sofern er sich denn über eine entsprechende Geldüberweisung und die Hinterlegung einer Ausweiskopie zwecks Altersnachweis das Paßwort für diesen Zugriff verschafft hat. Solche Privatcomputer haben nichts aber auch gar nichts mit dem Internet gemein. Ein Computernetz, das Senator Grassley nach Lektüre des Artikels denn meinte von Hundertausenden von Schmutzbildern reinigen zu müssen. Solche Privatmailboxen sind nicht Bestandteil des Computernetzwerkes Internet, das sich durch ein bestimmtes Datenübertragungsprotokoll definiert. Zwar finden sich tatsächlich in den Internet-Usenet-Gruppen pornographische Bilder, aber es sind verhältnismäßig wenige und der technische Zugriff darauf ist noch immer relativ schwer zu bewerkstelligen. Diese Bilder werden von den Betreibern der BBS unter Einblendung der BBS-Telefonnummer in den Usenet-Gruppen abgelegt, um neue Abonnenenten für ihre BBS zu ködern. Die Gesamtzahl dieser Werbebilder ist gemessen am Gesamtdatenverkehr im Internet zu vernachlässigen: Wie der Autor der Studie selbst ausführt, machen die pornographischen Inhalte in den Usenet-Diskussionsgruppen - in denen in der Regel ein Austausch über Hobbys und wissenschaftliche Fachthemen stattfindet - lediglich 3% aus. Das Usenet selbst umfaßt nur ca. 11,5% des Internets, so daß für pornographische Inhalte gerade mal ein halbes Prozent des gesamten Internetdatenverkehrs übrigbleiben. Das ist weniger Pornographie als an jedem größeren Kiosk zu finden ist.
Die Studie selbst wurde größtenteils von einem Studenten der Carnegie Mellon Universität verfaßt, der bisher noch keinen akademischen Grad besitzt, und keineswegs von einem Wissenschaftlerteam, wie Grassley in seiner flammenden Rede anführte. Nun ist allerdings das Fehlen eines Studienabschlußes selbst noch kein Makel und Rimm selbst beging keineswegs - wie TEMPO-Kolummnist Peter Glaser ausführte - den Kardinalfehler" der Verwechslung von Mailboxen mit dem Internet. Rimm betitelte seine Studie korrekt mit Marketing Pornography on the Information Superhighway". Dieser Superhighway ist keinesweg mit dem Internet identisch. Rimm ordnete diesem Oberbegriff durchaus legitim auch die BBS zu. Der Fehler lag bei Elmer-Dewitt, der sich denn auch in Internet-Diskussionen nach seinem Artikel einiges sagen lassen mußte. So stellte etwa Computernutzer Jon Glass fest: Die Time-Story ist, so wie sie publiziert wurde, ist ein riesiges Geschenk für alle, die das Internet zensieren wollen!" Und Anne Wheeler ergänzte: Schande über dich und TIME, Phil! Du unterstützt mit so einem Fehlwurf wie diesem die Christian Coaltion!" Elmer-Dewitt stellte sich gegen Ende der Debatte selbst resignierend die Frage: Würde ich die Story noch einmal so schreiben, wie ich es getan habe? Nein. Ich wünschte mir, ich hätte damals eine Woche mehr Zeit zum Schreiben der Story gehabt."
Wenn CompuServe aufgrund der anhaltenden Mediendiskussion in Deutschland aufgrund der Hausdurchsuchung durch die bayerische Polizei und den daher zu erwartenden wirtschaftlichen Verlusten - aufgrund dieses drohendenRufmordes durch deutsche Behörden - Diskussionsforen schließt, ist dies verständlich. Das Verhalten der deutschen Behörden ist unentschuldbar. Oder gab es schon mal bei der deutschen Bundespost eine Hausdurchsuchung, weil sich in von ihr beförderten Päckchen nicht nur Pralinen, sondern - manchmal - Kinderpornovideos verbergen? Und käme die Bundespost dann auch die Idee, den Transport aller Päckchen einzustellen? Absurd.
Pornographie im Netz ist nicht etwa überrepräsentiert. Sie stellt auch keinen so entscheidenden Faktor zur Durchsetzung des Netzes dar, wie ihn Anfang der 70er Jahre die Pornographie für die Markteinführung von Videorekordern bot. Sicherlich ist der Konsum pornographischer Bilder per Computer attraktiv: Der meist als peinlich empfundene Besuch eines Sex-Shops fällt weg. Es können anhand der Beschreibung exakt die Bilder geladen werden, die dem eigenen sexuellen Vorlieben am ehesten entsprechen. Die Gefahr einer Entdeckung" des Materials durch die Ehefrau ist minimal: Sie will häufig mit dem heimischen PC nichts zu tun haben. Zudem stellt virtueller Sex in allen Varianten im AIDS-Zeitalter für viele eine willkommende Spielart von Safer-Sex dar.
Was bleibt ist die berechtigte Frage nach dem Zugriffsschutz für Kinder. Aber hier werden bereits Lösungen angeboten: Die von Rimm untersuchten Usenet-Gruppen können heute schon über einfache Software-Sicherungen für Kinder unzugänglich gemacht werden: So wie ein Zahlencode den Zugriff auf den heimischen Videorekorder unterbindet, verhindern Softwarefilter in der Internet-Zugriffssoftware das Durchlassen von pornographischen Material: Um die wenigen, von Rimm als besonders pornographisch eingestuften Usenetgruppen zu blockieren, reicht der Ausschluß von Daten, die die Worte erotica" oder sex" beinhalten. Diese einzig praktikable Möglichkeit zumindest den Usenet-Gruppen-Zugriff für Kinder daheim einen Riegel vorzuschieben, ist nun von der bayerischen Staatsanwaltschaft erschwert worden: Es haben sich bereits Bilddateien in anderen, namenstechnisch unverfänglich klingenden Usenet-Gruppen gefunden (Die Zeit, 12.01.96, S. 70). Einen vollständigen Schutz wird es wohl nie geben, aber der Zugriff kann - wenn die Staatsanwaltschaft in Zukunft nicht mehr solche kontraproduktiven Schnellschüsse fabriziert - so erschwert werden, daß er mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Mehr ist aber auch bei den herkömmlichen pornographischen Medien nicht möglich gewesen. Ein generelles Zugriffsverbot auf ganze Zweige des Internets hingegen würde den ersten Schritt zur Zerstörung des zur Zeit demokratischsten und zensurfreiesten Mediums der Welt bedeuten: Des Internets.
Was die Zensurversuche an den fraglichen Usenet-Gruppen betrifft: Eine Unterscheidung in gute Diskussionsgruppen, in die Pornographie "sachfremd" gepostet wird und böse, reine Pornographiegruppen ist vielleicht "titeltechnisch" machbar, juristisch ist sie es aber nicht. Stellt die Staatsanwaltschaft das Vorhandensein von pornographischen Bildern in einer Diskussionsgruppe fest, muß deren Vertrieb unterbunden werden. Da eine Einzeldurchsicht bei alleine 16.000 Usenet-Gruppen und Millionen von Web-Seiten von keinem Internet-Provider zu leisten ist, kommt eine Einzelselektion nicht in Frage. Folge: Die Gruppe als ganze muß - wie ja nun auch bei den von der Staatsanwaltschaft München I empfohlenen 200 Usenetgruppen geschehen - gesperrt werden. Das ist der Anfang vom Ende des Internets, da schon ein bösartig plaziertes Foto reicht, um eine sachlich korrekte Newsgroup anzuschwärzen und sperren zu lassen.
Es steht außer Frage: Produzenten von Kinderpornographie müssen hart verfolgt und bestraft werden. Dabei geht in der Zensur-Diskussion nicht in erster Linie um mehr oder weniger Liberalität, sondern um Technik. Es ist eine Tatsache, daß Zensur im Internet definitiv nicht möglich ist.
Die ZensurUNmöglichkeit etwa der von CompuServe angeblich nicht mehr angebotenen Diskussionsgruppen ist belegbar: In Fußnote 21 der von Marty Rimm erstellten Studie werden zehn Methoden aufgelistet, wie durch eine Umgehung des gesperrten CompuServe-Rechners - etwa über elektronische Post - problemlos weiter auf die pornographischen Dateien zugegriffen werden kann. Das Internet wurde konstruiert, um selbst nach einem Atomschlag noch weiterarbeiten zu können. Das Netz interpretiert daher eine Zensur auf einem bestimmten Rechner lediglich als einen gerade durch Kriegseinwirkung ausgefallen Rechner und bahnt den Daten über andere Rechner des Netzes einen Umweg. Daher kann Zensur im Internet nie funktionieren - und verdienen entsprechende Versuche den Namen "Zensur" eigentlich nicht.
Wenn aber nun eine Zensur nur bestimmter Teile des Netzes technisch nicht machbar ist, man aber auf dem vom Bundesjustizministerium vertretenen Ansatz beharrt, daß schon die wissentliche Bereitstellung solcher Dateien für einen Internet-Zugangsanbieter strafbar sei, dann müssen noch heute alle 311 Internetprovider in der BRD - incl. Universitäten - sofort vom Netz. Hier gilt: Alles oder Nichts. Denn all diesen Providern ist wissentlich bekannt, was durch ihre Kanäle fließt. Für den Industrie- und Wissenschaftsstandort Deutschland käme dies einem Zurückbomben in die informationstechnische Steinzeit gleich: Meine Professorin könnte sich nicht mehr über e-mail mit ihren Kollegen in Nevada über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Krebsforschung austauschen, ich könnte als Student nicht mehr an der Newsgroup alt.memetics teilhaben, die sich mit den Thesen des Oxforder Neodarwinisten Richard Dawkins beschäftigt, meine Schwester könnte nicht mehr wie bisher aus Kostengründen nur im Netz publizierte feministische Magazine studieren und die erwarteten neuen Berufsbilder wie Web-DesignerIn u.a. und die damit verbundenen Arbeitsplätze würde es nicht geben. Zukünftig gäbe es keinen Austausch mehr zwischen bosnischen Friedensgruppen in Deutschland und denen an der Front und die neuesten Enthüllungsberichte über Lager in China kämen nicht mehr zeitig bei deutschen Bürgerrechtsgruppen an. Deutschland komplett vom weltumspannenden Computernetzwerk Internet abgeschnitten. Irre.
Wer sich diesen Sachverhalt vor Augen hält und beginnt abzuwägen, der kann rational nur zu dem Ergebnis kommen, daß es nicht angehen kann, daß es eine kleine Minderheit von Kinderpornographieprodzenten gelingen soll, Millionen von Menschen zu terrorisieren, indem sie uns vom Netz abschneiden und uns so in unserer freien Entfaltung behindern, uns einen nicht abschätzbaren Schaden zufügen. Hier hilft nur das Rückverfolgen bis zum Produzenten und das Zumüllen der entsprechenden Sammelstellen für solche Bilddateien - sofern sie denn überhaupt lokalisierbar sind - mit Krötenfotos unter dem Titel "Vater mißbraucht Tochter" - Das kostest Ladezeit, das kostet horrende Telefongebühren, das lähmt ihr System.
Mir ist durchaus bewußt, daß das Problem nicht das Agieren der bayerischen Staatsanwaltschaft ist. Das Problem ist eine noch nicht abschließend geklärte Rechtsfrage, nämlich die juristische Einschätzung des Agierens von Internet-Providern. Hier helfen wohl nur Sondergesetze für das Internet: taz-Redakteur Niklaus Hablützel, meint denn auch, der (ehemalige) Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig müsse vielleicht ein neues Gesetz machen, "ein Gesetz das ausdrücklich verbietet, den Zugang zum Internet unter Strafandrohung zu stellen... Nur nach dieser Anwort kann der Fall CompuServe zu den Akten gelegt werden." (die tageszeitung, 11.01.96, S. 12) - Der Mann hat Recht. T-Online ist übrigens über einen extra BTX-Staatsvertrag vor Strafverfolgung bezüglich ihrer Schmuddelecken so gut wie sicher. Da scheints ja wohl auch so zu laufen. Es bleibt zu hoffen, daß dies schnell geschieht, bevor sich die Auffassung durchsetzt, Deutschland solle lieber sauber - und von der Welt abgeschnitten werden.

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